SPD macht Ernst – Bereitet Verbotsverfahren gegen AfD vor
Auf dem SPD-Parteitag am 29. Juni 2025 in Berlin stimmten die Delegierten einstimmig dafür, ein juristisches Verfahren gegen die AfD vorzubereiten.
Ziel ist es, zu prüfen, ob ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist. Der Prozess soll durch eine Bund‑Länder-Arbeitsgruppe unterstützt werden, die Beweismaterial sammelt
Warum jetzt handeln?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. SPD-Co-Chef Lars Klingbeil betonte, dass dies ein klarer Richtwert für ein Verbot sei – „demokratische Pflicht, juristische Schritte zu ergreifen“ . Die Partei sieht die AfD als die „größte Gefahr für unsere Demokratie“
So soll das Verfahren aussehen
- Eine Bund‑Länder-Arbeitsgruppe wird Faktenlage und Beweise prüfen.
- Juristische Expert:innen sollen die Erfolgsaussichten bewerten.
- Bei positivem Befund fordert die SPD, Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen den Antrag beim Bundesverfassungsgericht
Widerstand und Risiken
Trotz des Beschlusses gibt es kritische Stimmen:
- Die Union (CDU/CSU) zeigt sich skeptisch und fürchtet politische Spaltung
- Auch innerhalb der SPD gibt es Bedenken: Ein gescheitertes Verfahren könnte der AfD politischen Auftrieb verleihen
- Der Deutsche Richterbund warnt vor möglichem Missbrauch politischer Verfahren und fürchtet eine Schwächung der Justiz
Die SPD macht einen historischen Schritt: Ein AfD-Verbot scheint politisch gewollt, aber in der Praxis komplex. Die Herausforderung liegt in der sorgfältigen Beweisführung, rechtlichen Debatten – und nicht zuletzt im Widerstand von Koalitionspartnern und der Justiz. Ob der Plan aufgeht, hängt von juristischer Substanz und strategischem Geschick ab – und darüber, ob Deutschland bereit ist für diesen Tabubruch.
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